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Wir garantieren, daß die zu Recht beanstandeten Webseiteninhalte in angemessener Frist
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mutmaßlichen Willen und würde einen Verstoß gegen § 13 Abs.5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder
Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht
als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.